Dorfbrunnen
Am 30.05.1992 wurde der „Dorfnotbrunnen“ seiner Bestimmung übergeben. Hintergrund ist eine Gesetzesvorgabe des Bundes, wonach jede Ortsgemeinde einen „Notbrunnen“ haben muss. Die künstlerische Gestaltung oblag Roland Mewes (Edesheim). Die Bohrung auf 28 Meter Tiefe bezahlte „Vater Staat“, den Brunnenstock die Gruppenwasserwerke Bornheim und den Sandsteintrog – hergestellt von der Offenbacher Firma Nickolaus – die Ortsgemeinde.