Die Ortsgemeinde Bornheim hat eine Energiesparrichtlinie beschlossen, in der aufgeführt ist, welche privaten Maßnahmen zum Energiesparen förderfähig sind. Die Förderung steht immer unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Am 01.03.2025 wurde die Richtiline zuletzt novelliert.
Das PDF-Dokument mit der novellierten Energiesparrichtlinie und dem Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.